Aktuell bekommt ihr bei Fust den LG 75QNED72B 75″ 4K QNED TV zum neuen Bestpreis von CHF 999.-. Der vorherige Bestpreis lag bei CHF 1248.65. Wie lange das Angebot noch gilt, ist ungewiss.
Der 75-Zoll-QNED-Fernseher von LG bietet 4K-Ultra-HD-Auflösung und Dynamic QNED Color für lebendige Farben. Der α7 Gen9 4K AI-Prozessor optimiert Bild und Ton, während HDR10 und Dynamic Tone Mapping für starke Kontraste sorgen.
Für Gamer stehen VRR, ALLM, HGiG und der Game Optimizer zur Verfügung. Mit webOS 26, AirPlay 2, Bluetooth, LAN und HDMI lässt sich der Fernseher vielseitig nutzen.
Key Features:
- 75 Zoll mit 4K UHD
- QNED-Technologie
- HDR-Unterstützung
- Smart TV mit webOS
- HDMI, USB, WLAN und Bluetooth




Beim Kauf von LG Fernsehern vielleicht vorher mal das Video von Gamers Nexus auf Youtube anschauen oder überfliegen. Wer keine konstante Tonaufnahme und einen Netzwerkscan für Werbezwecke im Wohnzimmer haben will, schaut sich besser anderswo um. :)
Die Oberfläche sämtlicher Fernseher ist imho fürn Eimer, sodass ich empfehlen würde AppleTV (oder äquivalentes Android) hinzuzufügen bzw. ein Gerät mit AndroidTV kaufen.
Aber im grossen und ganzen stimme ich dir zu, ja. Riesenschweinerei. - Wobei Samsung auch nicht besser sein soll (Stichwort: Continued Screenshots bzw. ACR)
"Laut einer Studie von Wissenschaftler:innen aus Großbritannien, Spanien und den USA machen Smart TVs mehrmals pro Sekunde einen Screenshot – selbst, wenn User:innen externe Geräte wie eine Konsole oder einen Laptop via HDMI-Anschluss verwenden. Die Hersteller der Geräte nutzen neben den Bildern auch Audioaufnahmen für die sogenannte Automatic Content Recognition (ACR). So soll das Verhalten von User:innen getrackt werden, um gezielt Werbung auszuspielen.
Die Forscher:innen haben nur Geräte der Marken Samsung und LG getestet. Auch bei anderen Herstellern ist es sehr wahrscheinlich, dass die Geräte ähnliche Funktionen nutzen. Schon 2020 kritisierte das Bundeskartellamt die Hersteller vieler Smart TVs. Fast alle Geräte weisen „schwerwiegende Transparenzmängel“ auf. Diese würden gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen."