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SWISS Flug-SALE – Viele Ziele in Europa günstig

SWISS Flug-SALE – Viele Ziele in Europa günstig

ab 97 Franken Retour Zum Deal
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Bei Swiss findet gerade ein Flug-SALE statt für Reisezeiten vom 1. Juli bis 13. Dezember.

Die Buchungsphase für den Flug-SALE ist bis am 5. Juli – die Termine sind jedoch beschränkt.

Klickt auf euer gewünschtes Ziel und achtet bei der Terminwahl darauf, dass ihr die “gelben” Termine auswählt (“Special Fares”).

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    wasgescheites
    Points: 28
    wasgescheites(@wasgescheites)
    vor 3 Jahre

    Swiss autocold. Die sollen erstmal die stornierten Flüge rückerstatten, dann können wir weiterreden -.-

    Paladium
    Schon an über 100 Tagen Preispirat besucht
    Points: 1890
    Paladium(@paladium)
    vor 3 Jahre
    Antwort auf  wasgescheites

    du bekommst das geld nicht…
    du kannst das Geld aber wieder einsetzten für einen neuen Flug…

    wmist bei mir auch so… leider…

    bat
    Über 200 Likes für Deals erhalten
    Plappergei – über 100 Kommentare geschrieben
    Bereits über 30 Deals geposted
    Schon an über 100 Tagen Preispirat besucht
    Points: 8335
    bat(@ruba_cuorii)
    vor 3 Jahre
    Antwort auf  Paladium

    Ist meiner Meinung nach doch voll okay mit der Gutschrift oder fliegt ihr nie wieder Swiss? Warum so wütend wegen Rückerstattung?

    Die Krise trifft alle hart, da denke ich ist die Gutschrift für beide Seiten mehr als fair. 🙂

    PhotoGraf
    Schon an über 100 Tagen Preispirat besucht
    Points: 819
    PhotoGraf(@photograf)
    vor 3 Jahre
    Antwort auf  bat

    Finde ich auch nicht problematisch dass einfach Gutschrift. Was ich aber echt daneben finde ist dass es auf den Passagiernamen ist (Oder liege ich falsch?). Ich habe 400.- auf den Namen meiner Frau, zwei mal 200.- Frau und mich. Jemanden anders geben geht nicht, und für je 2 * 300.- Fliegen auch nicht wie ich es verstanden habe.
    Zudem ist Buchungshotline dauerüberlastet.

    1
    Plappergei – über 100 Kommentare geschrieben
    Schon an über 100 Tagen Preispirat besucht
    Points: 3405
    1(@1)
    vor 3 Jahre
    Antwort auf  Paladium

    Wenn Swiss den Flug annulliert hat, hast du Anrecht auf Erstattung und must keinen Gutschein akzeptieren.

    Rast
    Points: 1301
    Rast(@rast)
    vor 3 Jahre
    Antwort auf  Paladium

    Doch man bekommt das Geld zurück, sie müssen es zurück zahlen. Einfach den Voucher nicht akzeptieren und warten…

    Passagier123
    Gast
    Passagier123
    vor 3 Jahre
    Antwort auf  Paladium

    Falsch.Wenn Abflug oder Ankunft innerhalb eines EU Landes liegt, könnt ihr euch für die Rückerstattung zudem auf die EU Kommunikation zum Corona Virus C(2020) 1830 final stützen, wo eindeutig steht, dass bei Stornierung eine Rückerstattung gefordert werden kann.

    ds
    Points: 777
    ds(@ds)
    vor 3 Jahre
    Antwort auf  wasgescheites

    Wo ist das Problem? Einen Flug bezahlt man ja normalerweise per Kreditkarte. Über die Kreditkartenfirmen kann man eine Rückerstattung von Transaktionen erzwingen. Egal ob eine betrügerische Belastung, ein storniertes Hotelbuchung oder eben ein abgesagter Flug. Einfach das Formular des Kreditkartenherausgebers ausfüllen, und die Rückerstattung erfolgt innert weniger Wochen.

    ritzmann
    Points: 1302
    ritzmann(@ritzmann)
    vor 3 Jahre
    Antwort auf  ds

    Das macht es noch lange nicht rechtens. Wenn du Pech hast, kommt dann einfach die Swiss auf dich zu, und möchte das Geld von dir eintreiben. Wie Swiss konkret in diesem Fall damit umgeht, weiss ich natürlich nicht.

    ds
    Points: 777
    ds(@ds)
    vor 3 Jahre
    Antwort auf  ritzmann

    Das Recht ist eindeutig. Bei einem annullierten Flug hat man die Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises oder anderweitiger Beförderung zum Zielort. Indem man das via Kreditkartenfirma erzwingt, wählt man die Rückerstattung. Die Swiss hat null Anreiz und keine Chance, nach einer solchen erzwungenen und gerechtfertigten Rückerstattung eine Betreibung einzuleiten. Das ist nicht eine Frage von Glück oder Pech, sondern die rechtliche Realität. Viele Leute wissen das, und jetzt auch du.

    blubb0r87
    Gast
    blubb0r87
    vor 3 Jahre
    Antwort auf  ds

    Das funktioniert nur, falls der Flug storniert wurde und innerhalb deiner 30 Tage Reklamationsfrist bei der Kreditkartenfirma.

    th.berger
    Gast
    th.berger
    vor 3 Jahre
    Antwort auf  ds

    Das geht nicht mit jeder Kreditkarte. Wir hatten über Booking.com ein Zimmer gebucht und bezahlt. Als wir um 22 Uhr angekommen sind war es so abgefuckt wie eine Fixerstube und alles sonst ausgebucht, klar wollen wir nicht dort übernachten… An der Rezeption wurde uns Rückerstattung versprochen. Der Manager lehnte aber ab weil sie uns ein anderes Zimmer angeboten hätten. Weder booking noch das Hotel musste erstatten..:-(

    blubb0r87
    Gast
    blubb0r87
    vor 3 Jahre

    Da hier viel über die Rückerstattung gesprochen wird:

    1) Flug wurde storniert
    -> ihr könnt eine Rückerstattung beantragen oder einen Voucher akzeptieren

    2) Flug wurde (noch) nicht storniert
    -> ihr könnt kostenlos umbuchen oder einen Voucher akzeptieren

    Wichtig:
    1) Falls neuer Flug günstiger ist, verfällt der Restwert des Vouchers
    2) Falls neuer Flug teurer ist, müsst ihr die Differenz bezahlen

    Das ist sehr ärgerlich, wenn man bspw. Gabelflüge zu Toppreisen gebucht hat und nun via Swiss buchen müsste. Anstatt 700 CHF wurden bei mir 2700 CHF für die gleichen Flüge 1 Jahr später.

    Tipp: Abwarten bis ein Flug storniert wird
    -> Rückerstattung anfordern
    -> Flüge neu über anderes Portal buchen

    Notfalls Voucher akzeptieren und ggf. einen Kurztrip damit buchen.

    Passagier123
    Gast
    Passagier123
    vor 3 Jahre
    Antwort auf  blubb0r87

    Wenn Abflug oder Ankunft innerhalb eines EU Landes liegt, könnt ihr euch für die Rückerstattung zudem auf die EU Kommunikation zum Corona Virus C(2020) 1830 final stützen, wo eindeutig steht, dass bei Stornierung eine Rückerstattung gefordert werden kann.

    HugoHugo
    Schon an über 100 Tagen Preispirat besucht
    Plappergei – über 100 Kommentare geschrieben
    Points: 2517
    HugoHugo(@hugohugo)
    vor 3 Jahre

    Gemäss Gesetz muss die Swiss bei stornierten Flügen innerhalb von 7 Tagen das Geld zurückbezahlen. Ich warte nun schon mehr als 3 Monate auf mein Geld. Swiss bezahlt im Moment gar nichts. Sie sagen zwar, sie hätten viel Arbeit und bla..bla, aber sie bezahlen das Geld nicht zurück. Also Vorsicht mit eurem Geld!!!

    Silvan
    Gast
    Silvan
    vor 3 Jahre

    Ja ja billigflüge anbieten welche dann storniert werden und dafür dann 3x teureren flug als alternative anbieten. Gerade 2 mal passiert. Einmal nach nizza und einmal nach paris. Nie wieder swiss

    Ellow
    Gast
    Ellow
    vor 3 Jahre

    Ich habe meine Rückerstattung erhalten. In Höhe von fast 900.– CHF Nach etwa drei Monaten.
    Wäre aber viel lieber dort und bereute zutiefst, dass ich den Flug nicht angetreten bin – im Land, welches nicht China angehört.
    Ein Land, welches wohl nicht viele von euch besucht haben, aber absolut ein Besuch wert ist, da es ganz anders als das Festland China ist.
    Nicht schwierig zu erraten, oder? 🙂

    anderl
    Plappergei – über 100 Kommentare geschrieben
    Points: 1661
    anderl(@anderl)
    vor 3 Jahre
    Antwort auf  Ellow

    Der Tschad?

    Rast
    Points: 1301
    Rast(@rast)
    vor 3 Jahre
    Antwort auf  anderl

    Ich denke eher etwas südlicher. Zentralafrikanische Republik?

    Paede
    Points: 1274
    Paede(@paede)
    vor 3 Jahre
    Antwort auf  Rast

    Tiki Taka Land?

    Mikel
    Gast
    Mikel
    vor 3 Jahre
    Antwort auf  Ellow

    Taiwan?

    Ellow
    Gast
    Ellow
    vor 3 Jahre
    Antwort auf  Mikel

    Genau 🙂
    Minusklicker sind wohl verbitterte Leute ?‍♂️

    1
    Plappergei – über 100 Kommentare geschrieben
    Schon an über 100 Tagen Preispirat besucht
    Points: 3405
    1(@1)
    vor 3 Jahre
    Antwort auf  Ellow

    Du hast aber geschrieben, dass es ein Land ist, was nicht China angehört.

    Dieses Land ist sogar China (und hat – genau wie das andere China – den Anspruch, das einzige China zu sein).

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