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ASUS ROG Flow Z13 (AMD Ryzen AI Max+ 395, 32GB)

ASUS ROG Flow Z13 (AMD Ryzen AI Max+ 395, 32GB)

CHF 1429.- CHF 1999.- -29% Zum Deal
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Momentan gibt’s bei digitec.ch den ASUS ROG Flow Z13 zum reduzierten Preis für 1429.–. Bis wann das Angebot gilt, ist ungewiss. Scheint wohl Bestreis zu sein.

Der ASUS ROG Flow Z13 ist ein vielseitiger und leistungsstarker Gaming-Laptop, der mit seinem kompakten 13,4-Zoll-Display und dem starken AMD Ryzen AI Max+ 395 Prozessor selbst anspruchsvollste Anwendungen mühelos bewältigt. Das hochauflösende WQXGA-Display mit 2560 x 1600 Pixeln und 180 Hz sorgt für ein flüssiges und detailreiches Spielerlebnis, während 32 GB RAM und eine schnelle 1 TB SSD ausreichend Speicher und Geschwindigkeit für Multitasking und Gaming bieten. Trotz seiner Leistung bleibt das Gerät mit nur 1,2 kg leicht und portabel, ideal für unterwegs. Die RGB-Hintergrundbeleuchtung der Tastatur und die Touchscreen-Funktionalität erhöhen Komfort und Bedienerlebnis. Dieses Notebook verbindet Leistung, Mobilität und innovative Features in einem eleganten Design

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    Danny
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    vor 1 Monat

    Sorry für das Off-Topic, aber ich möchte die Community hier kurz vor einer aktuellen Praxis bei Digitec/Galaxus warnen, die im schlimmsten Fall zu einem massiven finanziellen Verlust für euch führen kann – besonders wenn ihr High-End-Hardware besitzt, die im Marktwert gestiegen ist.

    Was ist passiert? Habe im Oktober 2025 eine ASUS ROG Astral LC RTX 5090 OC für CHF 2'300.– gekauft. Wegen eines simplen Wackelkontakts am externen Radiatorstecker (Lüfterkabel) habe ich sie im Mai 2026 zur Garantie angemeldet. Ich wollte die Garantie nicht durch eine Eigenreparatur gefährden. Der Grafikchip und das PCB selbst liefen absolut einwandfrei.

    Die Masche: Anstatt das Kabel zu reparieren oder das externe Lüfterteil zu ersetzen, hat das Servicecenter den Fall ohne jede Rücksprache als „nicht wirtschaftlich zu reparieren“ eingestuft. Digitec hat daraufhin einfach eine automatische Zwangsgutschrift über den alten Kaufpreis (CHF 2'300.–) ausgestellt und das Ticket geschlossen.
    Das Problem: Aufgrund der aktuellen Hardware-Knappheit kostet das Modell heute rund CHF 3'400.–. Durch diese ungefragte Gutschrift verliere ich auf einen Schlag über CHF 1'100.– an Wiederbeschaffungswert.
    Der Knackpunkt: Ich habe mich bis zur höchsten Instanz (Customer Care Team) durchgekämpft und auf die Herausgabe meiner unreparierten Karte gepocht, um das Kabel einfach selbst zu fixieren oder auf eigene Kosten zu reparieren. Das wird strikt verweigert. Die Hardware sei „nicht mehr im Bestand“ und man beruft sich starr auf die AGB (Ziffer 7.1).

    Fazit / Warnung für euch: Überlegt euch bei aktueller Flaggschiff-Hardware (GPUs, CPUs etc.) zweimal, ob ihr wegen eines Bagatellschadens den offiziellen Garantie-Weg über Digitec geht. Wenn das Produkt im Marktwert gestiegen ist, werdet ihr im schlimmsten Fall ungefragt mit dem alten Kaufpreis abgespeist, euer Eigentum wird einbehalten und ihr steht ohne Karte, aber mit einem massiven finanziellen Schaden da, wenn ihr Ersatz wollt.
    Ich habe den Fall nun an die Reklamationszentrale übergeben, aber behaltet dieses Risiko im Hinterkopf!

    Vans87
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    vor 1 Monat
    Antwort auf  Danny

    Das ist gängige Praxis und mit dem muss man rechnen. Sorry aber wenn du ja schon weisst dass es nur ein Wackelkontakt am Lüfter ist kann man das auch einfach fixen und gut ist. Hier wäre mein Fazit: Selber Schuld

    Danny
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    vor 1 Monat
    Antwort auf  Vans87

    Ja, könnte man, verliert aber die Garantie. Und falls dann wirklich mal etwas grobes sein sollte schaut man in die Röhre. Bei so einem teuren Produkt habe ich da kein Verständnis. Lg

    Vans87
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    vor 1 Monat
    Antwort auf  Danny

    Wo steht das denn? Sowohl RAM-Upgrades als auch SSD Tausche sind ja kein Problem. Wieso soll der Tausch eines Lüfters ein Problem sein?

    Danny
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    vor 1 Monat
    Antwort auf  Vans87

    Ahh, es handelte sich um eine Grafikkarte in meinem Fall, kein Notebook, sorry für das Missverständnis :)

    Vans87
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    vor 1 Monat
    Antwort auf  Danny

    Okay dann sieht es anders aus :) Ja gut, aber das wäre dir auch bei Brack oder sonst einem Händler passiert... Wenn die Preise in der Zwischenzeit gefallen wären, wärst du dafür froh ;)

    Danny
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    vor 1 Monat
    Antwort auf  Vans87

    Mir geht es ja nicht darum dass ich den Aktuellen Preis erhalten möchte. Sondern meine Karte. Wenn Sie mir diese nicht aushändigen wollen, dann sollten sie mir den Betrag für eine neue oder ein gleichwertiges Produkt aushändigen.

    Vans87
    Noble Member
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    vor 1 Monat
    Antwort auf  Danny

    Ja schon klar. Du akzeptierst aber beim Kauf die AGB, und da halten sich ALLE Händler die Wahl frei wie sie die Gewährleistung erbringen wollen. (Kapitel 7 bei Digitec) Da wählen sie logischerweise die Option, welche Ihnen gerade am besten passt. Das handhaben aber alle Händler so und hat nichts mit Digitec zu tun womit wir wieder bei meinem Statement wären.

    AnIv
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    vor 1 Monat
    Antwort auf  Vans87

    I believe Digitec doesn't have the right to confiscate the item. If they decided, that repair is not economically viable, they should have informed @daxx219 first, and ask for his approval to issue a credit node. Because the item still belongs to the customer.
    Because ASUS also provides direct customer service, and he could have sent it direct to ASUS for repair.
    I think there was similar case in Italy with Corsair RAM, and there was some investigation about what company can and what it obliged to do.

    I do believe the customer has the right to ask to give GPU back. if they unable to do so, they have to provide a new item, as customer never accepted money return. Like in regular service center person will be introduced to the repair costs, and then can decide to repair, or to take the item back and then pay a fee for the diagnostics, but not repair itself.

    Zuletzt bearbeitet vor 1 Monat von AnIv
    piratte
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    vor 1 Monat
    Antwort auf  AnIv

    No they do have the right to do so, as per terms of service you agreed to when ordering with them and returning the item to them for warranty.

    AnIv
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    vor 1 Monat
    Antwort auf  piratte

    If the AGB interferes with the customer rights law in the country, it is not an excuse. But from my warranty and repair experience, I always had a right to choose how to proceed. And in this case customer is definitely at loss, which may make a difference. But I am not a lawyer to say how it works in this case, but there might be a chance, as in the case I mentioned before.

    piratte
    Famed Member
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    vor 1 Monat
    Antwort auf  AnIv

    Unless the AGB violate the customer's statutory rights, they may supersede provisions of the law. Digitec's AGB comply with the law and take precedence over the customer's rights.

    Skeptiker
    Gast
    Skeptiker
    vor 1 Monat
    Antwort auf  Danny

    Bei Brack kann man wählen. Ich hatte die Wahl zwischen Gutschrift, oder warten bis es wieder lieferbar ist :-)
    Ich kaufe seit Jahren nicht mehr bei Digitec aus ähnlichen Gründen.
    Natürlich spare ich auch gerne, sonst wäre ich ned auf der Page. Aber nicht um jeden Preis. "Nerven"
    Schlimmer ist nur noch Fnac :-) Da hat man gar keine Garantie.

    Zuletzt bearbeitet vor 1 Monat von Skeptiker
    Muelli
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    vor 1 Monat
    Antwort auf  Danny

    ChatGPT:
    Könnte der Betroffene versuchen zu argumentieren:

    Die Karte ist noch im Garantiezeitraum.Ein gleichwertiger Ersatz wäre verfügbar.Eine reine Rückerstattung benachteiligt ihn, weil er für dieselbe Leistung nun deutlich mehr bezahlen muss.Dann könnte er bei Digitec auf einen Ersatz durch ein gleichwertiges oder besseres Modell bestehen bzw. darum verhandeln. Viele Händler bieten in solchen Fällen Kulanzlösungen an, insbesondere wenn kein identisches Modell mehr verfügbar ist.

    Zuletzt bearbeitet vor 1 Monat von Muelli
    Danny
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    vor 1 Monat
    Antwort auf  Muelli

    Hier die Antwort von Digitec:

    "Das Customer Care Team ist die höchste Instanz innerhalb unseres Kundendienstes und bearbeitet insbesondere Fälle mit erhöhter Komplexität, rechtlichen Fragestellungen sowie Eingaben an die Geschäftsleitung. Zunächst möchte ich mich für die Umstände entschuldigen, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Bestellung XYZ entstanden sind. Ich kann nachvollziehen, dass der Abschluss des Servicefalls betreffend Ihre ASUS ROG Astral LC GeForce RTX 5090 OC in Form einer Gutschrift für Sie nicht der von Ihnen erwarteten Lösung entspricht.
    Mit Abschluss Ihrer Bestellung haben Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt. Gemäss Ziffer 7.1 unserer Garantiebedingungen stehen im Garantiefall unterschiedliche Formen der Gewährleistungsabwicklung zur Verfügung. Die Wahl der konkreten Lösung erfolgt nach technischer Prüfung durch unser Servicecenter.
     
    Diese kann insbesondere umfassen:
    ·        die kostenlose Reparatur,
    ·        den Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes Produkt,
    ·        den Ersatz durch ein neues Produkt,
    ·        eine Gutschrift zum Tagespreis, maximal bis zur Höhe des ursprünglichen Verkaufspreises,
    ·        oder eine Minderung des Kaufpreises.
     
    Im vorliegenden Fall wurde der eingesandte Artikel durch das Servicecenter geprüft. Gemäss Befund liegt beim Radiator beziehungsweise bei der Stromversorgung ein Wackelkontakt vor, wodurch die Lüfter sowie die RGB-Beleuchtung nur bei manueller Bewegung des Kabels funktionieren. Da die Nutzung des Produkts in diesem Zustand nur unter wiederholtem Öffnen des Gehäuses möglich wäre, wurde ein erheblicher Mangel festgestellt.
     
    Auf Grundlage dieser technischen Beurteilung wurde entschieden, den Garantiefall mittels Gutschrift des Kaufpreises abzuwickeln. Eine Reparatur oder ein Austausch wurde in diesem Fall nicht vorgenommen, da dies nach Beurteilung des Servicecenters nicht möglich beziehungsweise nicht wirtschaftlich war.
     
    Wir haben Verständnis dafür, dass Sie diese Lösung insbesondere angesichts der aktuellen Marktsituation als ungenügend empfinden. Dennoch richtet sich die Garantieleistung nach den vereinbarten Bedingungen und nicht nach einem zwischenzeitlich veränderten Marktwert oder Wiederbeschaffungspreis. Ein Anspruch auf Auszahlung des aktuellen Marktpreises oder auf Bereitstellung eines höherwertigen beziehungsweise marktpreisangepassten Ersatzgeräts besteht daher nicht.
     
    Nach erneuter Prüfung sehen wir deshalb keine Grundlage, von der bereits vorgenommenen Abwicklung abzuweichen. Die ausgestellte Gutschrift entspricht unseren Garantiebedingungen und stellt den abschliessenden Entscheid in diesem Fall dar.
     
    Wir bedauern, Ihnen keine anderslautende Rückmeldung geben zu können."

    Muelli
    Famed Member
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    vor 1 Monat
    Antwort auf  Danny

    Es kommt drauf an was in den Garantiebedinungen steht.

    Steht dort "Rückerstattung des Kaufpreises" oder nur "Rückerstattung"?
    Hat Digitec ein Wahlrecht oder der Kunde?
    Gibt es Formulierungen wie "gleichwertiger Ersatz"?

    Vermutlich zu Ungunsten der Kunden

    Zuletzt bearbeitet vor 1 Monat von Muelli
    Vans87
    Noble Member
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    vor 1 Monat
    Antwort auf  Muelli

    Habe ich doch oben geschrieben, Kapitel 7 der AGB. Digitec hat Wahlrecht

    Danny
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    Points: 941
    vor 1 Monat
    Antwort auf  Muelli

    Im Artikel 7.1 steht:
    "Digitec Galaxus bzw. der Händler kann die Garantie wahlweise durch

    • kostenlose Reparatur (ursprüngliche Garantiefrist läuft auf gesamtem Produkten weiter);
    • teilweisen oder vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes Produkt. (bei Ersatz im 1. Jahr der Garantie läuft die ursprüngliche Garantiefrist weiter, bei Ersatz im 2. Jahr der Garantie beträgt die Garantiefrist 1 Jahr ab Zeitpunkt des Austausches); 
    • Ersatz durch ein neues Produkt durch Digitec Galaxus (neue Garantiefrist von 2 Jahren ab Ersatz)
    • Gutschrift zum Tagespreis, (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung); oder
    • Minderung

    erbringen."

    Das spannende ist auch, sie können dir den Tagespreis zurückerstatten wenn das Produkt günstiger wurde, aber wenn das Produkt im Preis gestiegen ist schreiben sie dir maximal den damaligen Kaufpreis gut..

    Muelli
    Famed Member
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    vor 1 Monat
    Antwort auf  Danny

    Jep, sie haben mir den Preisunterschied von 32 GB Ram das nach dem Kauf günstiger wurde zurückerstattet. Das nach einer Woche.
     
    Ich finde sie könnten bei dir auch kulanter sein.

    Nostromo73
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    Points: 2570
    vor 1 Monat
    Antwort auf  Danny

    Am besten meldet man solche Fälle direkt bei ASUS. Nach der Registrierung der Karte kann man direkt mit dem ASUS-Support Kontakt aufnehmen und ein RMA-Case eröffnen.

    Ich habe das selbst bei meiner ASUS Prime GeForce RTX 5070 Ti OC gemacht, die von den fehlerhaften ROPs betroffen war. Auch sonst hatte ich bereits mehrfach mit dem ASUS DACH Support zu tun - u. a. beim Austausch eines ROG Strix Monitors sowie eines ROG Rampage V Extreme Mainboards (defekter PCIe-Slot).

    Bis jetzt hat das immer gut funktioniert (im Gegensatz zum US-Support, der offenbar regelmässig problematisch ist und bei GamersNexus immer wieder Thema wird). Man braucht allerdings etwas Geduld, insbesondere bei sehr raren oder ständig ausverkauften Produkten.

    Leider ist es bekannt, dass viele Wiederverkäufer im In- und Ausland, auf externe Reparaturcenter zurückgreifen, deren Qualität teilweise stark schwankt (z. B. Sertronics und andere). Gerade bei High-End-Hardware würde ich persönlich deshalb eher direkt über den Hersteller gehen.

    Danny
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    vor 1 Monat
    Antwort auf  Nostromo73

    Danke für den Input!
    Ich versuche mich seit Tagen bei der Asus Support Plattform erfolglos anzumelden, da habe ich die Karte registriert. Die Seite ist extrem verbuggt und der Passwort reset Prozess funktioniert leider auch nicht.. Mittels Support Case konnte ich es auch nicht lösen.. Lol

    piratte
    Famed Member
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    Points: 7941
    vor 1 Monat
    Antwort auf  Danny

    Ich denke du solltest die Sache zu den Akten legen. Die Karte ist weg und kommt nicht wieder. Denkst du der ASUS-Support wird sie jetzt wieder hervorzaubern?

    Danny
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    vor 1 Monat
    Antwort auf  piratte

    Nee dazu bin ich noch nicht bereit :) Ich möchte denen noch einiges an internen Kosten verursachen dass sie sich das beim nächsten Fall genau überlegen XD

    diegopt
    Member
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    Points: 401
    vor 1 Monat
    Antwort auf  Danny

    Digitec kann auf die Garantie (AGB) pochen, welche sie und/oder der Hersteller erbringen/definieren, weil sie die Gewährleistung ausgeschlossen haben:

    "Alle weitergehenden und insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung werden ausgeschlossen."

    Pepi
    Member
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    vor 1 Monat

    Starker Deal !💪
    Besten Dank 🤩

    Arlinda
    Admin
    Famed Member
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    Points: 289763
    vor 1 Monat

    Ich gratuliere dir zu deinem ersten Deal auf Preispirat. Herzlich willkommen auf Preispirat :)

    cr4zym4th
    Active Member
    An über 10 Tagen Preispirat besucht - damit hast du dir dein Floss verdient
    Über 10 Kommentare geschrieben - ein kleines Plapperei
    Points: 167
    vor 1 Monat

    Das wäre ein Hammer Deal gewesen. Ich habe knapp 1800 bezahlt vor ein paar Wochen. Ich empfehle euch aber, wenn ihr damit spielen wollt, das ASUS TUF A14 zu nehmen. Das hat in den aktuellen Configs 64GB RAM, ist aber natürlich teurer als der hier aufgerufene Preise. Bei 7 days to die beispielsweise hat man immer den Kampf: Zu wenig GPU Speicher oder zu wenig Arbeitsspeicher. Wenn ihr auf Auto stellt, dann habt ihr merkbare Ruckler, wenn das eine oder andere zu wenig ist. Wenn ihr es fix einstellt, ist es besser.

    Ansonsten ist das Flow Z13 ein Hammerteil. Performance richtig toll und weil es aufgestellt betrieben wird, ist die Lüftung besser als bei klassischen Laptops. Trotzdem kann es im Performance-Modus richtig laut werden.

    Wichtig: Nehmt UNBEDINGT die Treiber von Asus. Alles andere führt zu zufälligen Abstürzen (Zumindest alle Treiber von AMD bis und mit April 2026).

    Bzgl. Digitec/Brack: Da gibt es wohl Erfahrungen in alle Richtungen. Ich hatte mit beiden noch keine schlechte Erfahrungen. Sehr empfehlen kann ich überdies Scheuss & Partner. Die sind richtig gut!

    Zuletzt bearbeitet vor 1 Monat von cr4zym4th
    Preispirat
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