Teilnahmebedingungen «SwissLotto-Facebook-Post»

Teilnahmebedingungen «SwissLotto-Facebook-Post» von Preispirat

Die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und eine Zustelladresse in der Schweiz haben. Die Teilnahme am Gewinnspiel « SwissLotto-Facebook-Post » ist nicht an einen Kauf gebunden. Es wurde ein Lottoschein von Swisslos am Kiosk gekauft, der im Bild des Facebook-Posts ersichtlich ist. Am Gewinnspiel nimmt teil, wer den Beitrag auf Facebook kommentiert und im Kommentar zwei Freunde markiert. Zusätzlich muss die Facebook-Seite von Preispirat mit „Like“ markiert werden. Sowohl der Kommentar, als auch der „Like“ der Preispirat Seite müssen bis Ende des Jahres 2018 bestehen bleiben.
Teilnahmen sind nur bis zum 17.12.2016 gültig und müssen mindestens 30 Minuten vor der offiziellen Ziehung eingegangen sein. Sollte der Lottoschein den Jackpot von «Swiss Lotto» in der Ziehung vom 17.12.2016 über 70.0 Millionen Franken gewinnen, wird die Gewinnsumme, die über 1‘000’000 Franken liegen muss, unter allen Teilnehmern aufgeteilt. Wird der Jackpot nicht geknackt und nur ein kleinerer Gewinn als 70.0 Millionen Franken erzielt, geht der Gewinn vollständig an die Patoc GmbH.
Gewinner müssen sich im Fall des Knackens des Jackpots schriftlich bis spätestens 17.12.2016 um 23.59 Uhr über die Funktion «Private Nachricht» an die Facebook-Seite von Preispirat wenden (facebook.com/preispirat), um ihren Anteil am Gewinn geltend zu machen. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Facebook Name im Falle eines Gewinns mündlich genannt wird. Damit der Gewinn an den jeweiligen Gewinner gesendet werden kann, muss der genannte Gewinner eine persönliche Nachricht an die Preispirat Facebookseite mit seinen Angaben schicken. Damit geht das Risiko am Sachpreis auf den Gewinner über. Der Gewinn kann nicht umgetauscht werden. Sollte der Lottoschein, der in der Show ausgefüllt wurde, in der «SwissLotto»-Ziehung vom 17.12.2016 eine Summe von mit und unter 1‘000‘000 Franken gewinnen, wird die Gewinnsumme aus administrativen Gründen nicht ausbezahlt und geht zum ganzen Teil an die Patoc GmbH, Eigentümerin von Preispirat, über. Über das Gewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt und der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Mehrfachteilnahme ist erlaubt. Die Patoc GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ohne Vorankündigung zu verkürzen, zu verlängern, abzuändern oder abzusagen, wenn die Umstände dies erfordern. Weiter behält sich die Patoc GmbH vor, Personen
ohne Angabe von Gründen vom Gewinnspiel auszuschliessen, wenn Unstimmigkeiten vorliegen, falsche Angaben gemacht wurden oder wenn der Verdacht auf technische Manipulation besteht. Die Patoc GmbH übernimmt keinerlei Haftung im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, insbesondere nicht für den Verlust von Daten oder für technische Fehler bei der Datenübertragung. Die Patoc GmbH haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit dem Gewinn entstehen. Allfällige mit dem Gewinn entstehende Kosten, Steuern oder andere Abgaben gehen zu Lasten des Gewinners. Es ist schweizerisches Recht anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Malters. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Bedingungen einverstanden.
Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen.

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