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Dörr ZB-200 PV Nachtsichtgerät bei DayDeal (nur heute)

Dörr ZB-200 PV Nachtsichtgerät bei DayDeal (nur heute)

CHF 199.- CHF 249.- -20% Zum Deal
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Bei DayDeal ist heute ein interessantes Werkzeug im Angebot. Das Dörr ZB-200 PV Nachtsichtgerät kostet CHF 199.-. Der zweitbeste Preis beträgt CHF 249.-. Einen Preisverlauf gibt es leider nicht.

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  • Infrarotbeleuchtung regulierbar in sieben Stufen
  • Neun einstellbare Helligkeitsstufen beim Display
  • Intuitive Bedienung – besondere Benutzerfreundlichkeit
  • Grosser, übersichtlicher Display
  • 2 Watt starke Infrarotbeleuchtung

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    ryan
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    Plappergei – über 100 Kommentare geschrieben
    Points: 42798
    ryan(@ryan1291)
    vor 3 Jahre

    Warum die vielen down votes? P/L geht für mich i.O.

    Stev
    Gast
    Stev
    vor 3 Jahre

    Dachte in der CH darf man garnicht mit Nachtsichtgeräten Jagen?

    ryan
    Mod
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    ryan(@ryan1291)
    vor 3 Jahre
    Antwort auf  Stev

    Wie sieht die Rechtsgrundlage in der Schweiz für den Einsatz von Nachtsichtoptiken bei der Jagd aus? Für den Jäger gibt es zwei wesentliche Gesetze, nämlich das in der ganzen Schweiz gültige Waffengesetz und das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. Das Jagdregal steht den Kantonen zu. Diese regeln im Rahmen des Bundes-gesetzes und den Kantonalen Jagdgesetzen, mittels Verord-nungen, Richtlinien und Verfügungen die Hilfsmittel zur Jagd. Jeder Kanton regelt somit die jagdliche Nutzung von Nacht-sichtzieloptiken oder Gerätekombinationen selber. Die Kantone wenden hier als Rechtfertigungsgrund für die Verwendung ver-botener Hilfsmittel zur Jagd die Wildschadensverhütung nach Art. 3 Abs. 1 lit. b der Jagdverordnung (JSV) an. Dies ist auch der Grund, warum der Einsatz von Nachtzieleinrichtungen meist auf den Abschuss von Schwarzwild beschränkt ist, allenfalls in ge-wissen Kantonen auch für den Dachs.Generell ist der Kauf von Nachtsicht Beobachtungs- und Vor-satzgeräten in der Schweiz genehmigungsfrei erlaubt. Weiterhin ist das Mitführen und Verwenden als Hand- bzw. Beobachtungs-gerät (duale Funktion) in einigen Kantonen, wie z.B. im Kanton Zürich, erlaubt, in anderen Kantonen kann aber auch das Mit-führen von Nachtsichtbeobachtungsgeräten zur Jagd untersagt sein. Abklärungen über die aktuelle Gesetzeslage muss durch den Jäger selber vorgenommen werden. Das Montieren eines Vorsatzgerätes mit einer Zieloptik zur Nutzung bei der Jagd ist aber nur mit einer Ausnahmebewilligung erlaubt.

    Quelle (mit vielen weiteren Infos rund um Nachtsichtgeräte):https://schweizerjaeger.ch/file/73/nachtsicht.pdf

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