Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat per 02.09.2025 einen neuen hypothekarischen Referenzzinssatz publiziert. Dieser sinkt so um 0.25% auf 1.25%. Dieser ist nicht mit dem Leitzins der SNB zu verwechseln, wenn auch durch ebenden beeinflusst.
Der hypothekarische Referenzzinssatz hat weitreichende Auswirkungen auf Alle, welche zur Miete wohnen oder Eigentümer sind und Wohnräume vermieten.
🤔 Ich bin Mieter, was muss ich nun beachten?
Als Mieter kann man unter Umständen eine Reduktion des Mietzinses beantragen. Um von solch einer Reduktion profitieren zu können, muss aber erst einmal ein Mietvertrag bestehen, wo ein Referenzzinssatz von mind. 1.5% angewandt wird. Sollte euer Vermieter sich weiterhin an einem tieferen Referenzzinssatz orientieren, könnt ihr auch keine Reduktion geltend machen. Vor dem März 2025 wurde das Niveau von 1.5% letztmals 2023 definiert.
Vorgehen
Sollte der höhere Referenzzinssatz angewandt werden, müsst ihr als Mieter folgendermassen vorgehen um eine Reduktion zu beantragen:
- Teilt eurer Verwaltung schriftlich mit, dass ihr eine Senkung des Nettomietzinses per nächstem Kündigungstermin (laut eurem Mietvertrag) wünscht und bezieht euch dabei auf die Mitteilung des Bundesamtes für Wohnungswesen
- Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Briefes, solltet ihr dann von eurer Verwaltung eine Antwort erhalten. Fällt diese negativ aus und man will keine Senkung des Nettomietzinses aus diversen Gründen zulassen oder erhaltet ihr innert 30 Tagen keine Antwort, könnt ihr innert 30 Tagen bei eurer örtlichen Schlichtungsbehörde ein Herabsetzungsbegehren beantragen.
❗ACHTUNG ❗ Bevor ihr allerdings das Herabsetzungsbegehren bei der Schlichtungsbehörde beantragt, ist es wichtig die Gründe für ein allfälliges Beibehalten des Nettomietzinses eures Vermieters zu verstehen. Denn auch wenn der Referenzzinssatz sinkt, können andere Entwicklungen wie z.B. die Teuerung, gestiegene Unterhaltskosten, die veränderte Marktlage eines Wohnobjekts o.ä. zu einer (rechtlich standfesten) Erhöhung des Nettomietzinses führen. Im schlimmsten Fall zahlt ihr so noch mehr als vorher!
Hier findet ihr noch die Tabelle der Jahresteuerungen vom BfS (Bundesamt für Statistik). Seit 2020 beträgt diese zusammengerechnet 6.6%. Davon darf euch der Vermieter 40% anrechnen. Demgegenüber steht eine maximale Reduktion des Mietzinses um ca. 3% pro 0.25% Referenzzinssatzänderung (je nach Vertrag möglicherweise tiefer).
Edit: Hier gibt’s noch einen hilfreichen Rechner für Mietzinserhöhungen, danke an @ahoy für die Ergänzung 🙂
🤑 Ich bin Eigentümer, was muss ich nun beachten?
Abhängig davon, ob ihr euer Eigentum für euch selber nutzen wollt oder Wohnräume vermietet, hat die Änderung des Referenzzinssatzes keine Auswirkungen resp. die gleichen wie oben genannt, allerdings zum „Nachteil“.
Wie erwähnt, muss der Nettomietzins angepasst werden, sofern er sich am höheren Referenzzinssatz von 1.75% bedient. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, gestiegene Kosten als Begründung für einen höheren Nettomietzins zu begründen. Seit dem letzten Mal, als der Referenzzinssatz von 1.5% auf 1.75% angepasst wurde, ist die Teuerung beispielsweise um mehr als 1% fortgeschritten.
Übrigens, dieser kleine Ratgeber gilt auch für zukünftige Änderungen. Falls ihr noch weitere Anmerkunden habt, gebt gerne in den Kommentaren Bescheid 🙂
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